Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB) für das Projekt „E-Carsharing für Buchholz“
Stand: 20.04.2025
„E-Carsharing für Buchholz“ ist ein Projekt des Vereins BuchholzZero e.V. (im Weiteren auch kurz „Verein“) und verfolgt keine kommerziellen Zwecke. Der Verein will damit die Nutzung von Elektrofahrzeugen als Gemeingut zur umweltfreundlichen Mobilität fördern und koordiniert deshalb die kostenlose Leihe eines Elektroautos. Das Projekt ist auf drei Jahre begrenzt und endet daher im März 2028.
Wer das zur Leihe zur Verfügung gestellte Elektroauto nutzen möchte, muss nicht zwangsläufig Mitglied des Vereins werden. Es ist aber zur Finanzierung der laufenden Projektkosten gewünscht.
Der Verein bittet alle Nutzer:innen, so sorgsam wie möglich mit dem Elektroauto umzugehen, damit es bis zum Ende der Projektlaufzeit möglichst vielen Menschen zur Verfügung steht. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.
A. Allgemeines
1. Die hier genannten Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (im Weiteren „AGB“) gelten für die Leihe des Elektrofahrzeugs des Modells VW ID.3 mit dem Kennzeichen WL-BZ 35E (zuvor und im Weiteren „Elektroauto“) im Rahmen des Projekts „E-Carsharing für Buchholz“ an registrierte Nutzer:innen (im Weiteren „Nutzer”). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Über weitere Details informiert die Website buchholzzero.de. Abweichende Regelungen sind im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
2. Die Leihe des Elektroautos wird vom Verein BuchholzZero e.V. (im Weiteren „Anbieterin“) durchgeführt und verantwortet.
3. Mit der Inanspruchnahme der Leihe des Elektroautos erklärt sich der Nutzer für die vereinbarte Dauer der Leihe mit den hier genannten AGB einverstanden.
4. Zu keiner Zeit erwirbt der Nutzer Eigentumsrechte am Elektroauto.
5. Die Anbieterin behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Modalitäten der Leihe zu ändern, das Projekt „E-Carsharing für Buchholz“ zu beenden, die Leihe des Elektroautos einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.
B. Registrierung
1. Vor Nutzung des Elektroautos hat sich der Nutzer über die Website buchholzzero.de zu informieren und persönlich beim Verein zu registrieren. Die Registrierung als Nutzer ist kostenlos.
2. Darüber hinaus ist der Nutzer berechtigt, das Elektroauto einer namentlich vor Nutzung zu benennenden Person als berechtigte Fahrer:in zu überlassen (im Weiteren „berechtigte/r Fahrer“). Der Nutzer erklärt in diesem Falle, dass er sämtliche von ihm abgegebene Erklärungen, insbesondere hinsichtlich der Übernahme seiner Verpflichtungen aus dem Leihvertrag und diesen AGB, auch in Vollmacht für den bzw. die berechtigten Fahrer abgibt, so dass sämtliche Erklärungen auch für und gegen den bzw. die berechtigten Fahrer wirken. Sofern der Nutzer berechtigt ist, das Elektroauto einem berechtigten Fahrer zu überlassen, hat er dessen Auswahl sorgfältig zu treffen und insbesondere darauf zu achten, dass der berechtigte Fahrer bei Überlassen des Fahrzeugs im Besitz der für das Elektroauto erforderlichen Fahrerlaubnis ist und auch die sonstigen nach der Fahrerlaubnis erteilten Auflagen einhält.
3. Nutzer oder berechtigte Fahrer können ausschließlich natürliche Personen sein, die mindestens 18 Jahre alt, voll geschäftsfähig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das Elektroauto sind.
4. Vorbehaltlich der vorgenannten Regelung ist der Nutzer im Übrigen nicht berechtigt, das Elektroauto entgeltlich oder leihweise einer dritten Person zu überlassen, auch nicht zur kurzfristigen Nutzung. Die Nutzung des Elektroautos zu gewerblichen Zwecken (z.B. Weitervermietung, gewerbliche Personen- oder Güterbeförderung) ist dem Nutzer untersagt.
5. Nach erfolgreicher Registrierung des Nutzers ist dieser zur Leihe des Elektroautos berechtigt. Diese Berechtigung endet auf Wunsch einer der Parteien (Nutzer und Anbieterin), spätestens jedoch zum 28.02.2028.
6. Bei Registrierung ist vom Nutzer auf Verlangen der Anbieterin eine Kaution zu hinterlegen, die spätestens bei Beendigung des Projekts nach Verrechnung mit offenen Ansprüchen der Anbieterin zurückgezahlt wird.
7. Die bei der Registrierung geforderten Daten sind wahrheitsgemäß anzugeben. Bei Registrierung werden Kopien/Fotos des Personalausweises/Passes/Meldedokuments und der Fahrerlaubnis erstellt.
C. Reservierung, Ausleihe und Rückgabe des Elektroautos
1. Registrierte Nutzer können das Elektroauto in der Regel für maximal drei Tage reservieren und leihen.
2. Eine Reservierung des Elektroautos erfolgt über die Buchungsplattform auf der Website buchholzzero.de. Die Reservierung ist unverbindlich und stellt noch keinen Leihvertrag dar. Sie kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angaben von Gründen storniert werden. Der Leihvertrag kommt erst mit Übernahme des Fahrzeugschlüssels und der Fahrzeugdokumente zustande.
3. Über den Standort des Elektroautos und die genauen Modalitäten der Leihe informiert die Website buchholzzero.de.
4. Die Angaben zum Elektroauto und dessen Verfügbarkeit auf der Website buchholzzero.de erfolgen trotz aller Sorgfalt ohne Gewähr.
5. Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen und verkehrstauglichen Zustand des Elektroautos. Die Fahr- und Verkehrstauglichkeit des Elektroautos ist daher vor Fahrtbeginn durch den Nutzer selbst zu prüfen. Sollte das Elektroauto einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Elektroauto darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
6. Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, dem Nutzer das Elektroauto mit voller Ladekapazität zu übergeben. Im Gegenzug hat der Nutzer das Elektroauto bei Beendigung der Leihe mit dem gleichen Ladestand zurückzugeben, wie bei Übernahme des Elektroautos dokumentiert wurde. Jeder Nutzer ist jedoch angehalten, das Elektroauto mit einem Ladestand von mind. 80% zurückzugeben.
7. Der Nutzer verpflichtet sich, bei Beendigung der Leihe sämtliche ausgehändigte Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugdokumente unaufgefordert zurückzugeben und Fahrzeugzubehör (z.B. Ladekabel) und sonstige Fahrzeuggegenstände (z.B. Eiskratzer, Warndreieck, Verbandskasten) vollständig im Elektroauto zu belassen. Insbesondere die Nutzung des Verbandskastens ist der Anbieterin spätestens bei Rückgabe des Elektrofahrzeugs mitzuteilen, damit dieser wieder ordnungsgemäß befüllt werden kann.
8. Verunreinigungen (innen und außen) müssen vor Rückgabe des Elektroautos durch den Nutzer beseitigt werden. Bei Unterlassung der Reinigungspflicht kann die Anbieterin dem Nutzer die tatsächlichen Kosten einer Sonderreinigung, mindestens aber eine Pauschale in Höhe von 30,00 EUR für eine Außenreinigung und 150,00 EUR für eine Innenreinigung in Rechnung stellen.
9. Bei Rückgabe des Elektroautos nach Beendigung der Leihe hat der Nutzer ohne Aufforderung alle Schäden, Betriebsstörungen und Unfallschäden der Anbieterin anzugeben, selbst dann, wenn sie in der Zwischenzeit behoben sind.
D. Nutzung des Elektroautos
1. Jeder Nutzer ist für die Dauer der Leihe des Elektroautos für dieses verantwortlich. Dieses gilt auch, wenn das Elektroauto während der Leihe an Dritte weitergegeben wird.
2. Der Nutzer ist verpflichtet, das Elektroauto ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.
3. Das Elektroauto wird von der Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Zur Finanzierung der laufenden Kosten des Projekts bittet die Anbieterin um Spenden. Angaben zum Spendenkonto und Empfehlungen zur Spendenhöhe sind auf der Website buchholzzero.de zu finden.
4. Die Anbieterin kann dem Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung des Elektroautos entstandene Kosten (z.B. Kosten der Ladekartennutzung, Kosten für verlorene Fahrzeugschlüssel, Kosten für die Nichtrückgabe von im Fahrzeug mitgeliefertem Zubehör, Sonderreinigungen, Schadensbearbeitung etc.) in Rechnung stellen. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass diese Forderungen per Lastschrift eingezogen werden dürfen.
5. Das Elektroauto darf nur innerhalb von Deutschland genutzt werden. Sollte der Nutzer eine Nutzung im Ausland anstreben, ist eine Auslandsnutzung vor Fahrtantritt von der Anbieterin zu genehmigen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Genehmigung einer Auslandsnutzung. Diese kann von der Anbieterin ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
6. Mit Rücksicht auf die allgemein bekannten außergewöhnlichen Risiken der Leihe eines Elektrofahrzeugs verpflichtet sich der Nutzer, das Elektroauto stets ohne jegliche Alkohol- und/oder Drogenbeeinflussung zu fahren.
7. Es ist untersagt, dass Elektroauto zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen zu nutzen, außerhalb befestigter Straßen und Wege zu nutzen sowie damit an Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings teilzunehmen, Gefahrgut oder Tiere zu befördern oder bei der bzw. zur Begehung von Straftaten zu nutzen.
8. Das Elektroauto ist während des Nichtgebrauchs auf einem geeigneten Kfz-Stellplatz abzustellen und ordnungsgemäß abzuschließen.
9. Es ist dem Nutzer untersagt, am Elektroauto Umbauten vorzunehmen oder grundlegende Einstellungen, insbesondere der Fahrzeugelektronik, zu verändern (außer z.B. Sitzposition, Spiegel, Radiosender, Klimaanlage und dergleichen).
10. Im Elektroauto ist das Rauchen, inklusive E-Zigaretten und sog. „Vaporizer” (Verdampfer) strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung gegen dieses Rauchverbot durch den Nutzer oder vom Nutzer beförderte Dritte, kann die Anbieterin dem Nutzer die tatsächlichen Kosten einer Sonderreinigung, mindestens aber eine Pauschale in Höhe von 150,00 EUR in Rechnung stellen.
11. Die Nutzung des Elektroautos kann darüber hinaus von der Anbieterin generell, aber auch individuell pro Nutzer und Nutzung eingeschränkt werden, z.B. bzgl. Leihdauer, max. Kilometerleistung.
E. Leihvertrag und außerordentliche Kündigung
1. Mit Übernahme des Fahrzeugschlüssels und der Fahrzeugdokumente kommt ein Leihvertrag auf Basis dieser AGB zustande. Mit Beginn des Leihvertrags gilt die in der Reservierung angegebene Leihzeit als verbindlich vereinbart.
2. Der Leihvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Leihzeit. Eine beabsichtigte Verlängerung der vereinbarten Leihzeit durch den Nutzer ist der Anbieterin rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Leihzeit mitzuteilen und von der Anbieterin genehmigen zu lassen. Wird die Verlängerung nicht genehmigt, ist die ursprünglich vereinbarte Leihzeit unbedingt einzuhalten.
3. Bei Beendigung des Leihvertrags sind das Elektroauto ordnungsgemäß am vereinbarten Ort abzustellen und die Fahrzeugschlüssel sowie Fahrzeugdokumente an die Anbieterin zurückzugeben.
4. Der Leihvertrag kann von beiden Parteien außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wichtige Gründe sind insbesondere:
- Unsachgemäße Nutzung des Elektroautos,
- Ungenehmigte Auslandsfahrten.
F. Ordnungswidrigkeiten
1. Für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften oder sonstige gesetzliche Bestimmungen, die durch das Elektroauto während der Leihzeit begangen wurden, haftet der Nutzer der Anbieterin unbeschränkt, gleich ob er selbst diese verursacht hat oder der berechtigte Fahrer oder ein sonstiger Dritter, denen der Nutzer das Fahrzeug überlässt.
2. Der Nutzer stellt die Anbieterin von sämtlichen diesbezüglichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von der Anbieterin erheben.
3. Soweit das Elektroauto während der Leihzeit ordnungsbehördlich oder durch private Abschleppunternehmer im behördlichen Auftrag sichergestellt wird, hat der Nutzer das Elektroauto unverzüglich unter Begleichung der erhobenen Gebühren und Auslagen wieder auszulösen.
G. Schäden am Elektroauto
1. Treten am Elektroauto Betriebsstörungen oder sonstige technische Störungen auf, hat der Nutzer die Anbieterin unverzüglich zu unterrichten. Die Beseitigung der Schäden darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung und nach Anweisungen der Anbieterin in einer Fachwerkstatt vorgenommen werden. Die Genehmigung der Anbieterin ist entbehrlich, wenn dem Nutzer vor Durchführung der Reparatur von der Fachwerkstatt verbindlich zugesagt wird, dass die Reparaturkosten nicht mehr als 100,00 EUR betragen.
2. Schäden durch Unfall
a. Ein Unfallschaden im Sinne dieser Bestimmungen ist jedes Ereignis im öffentlichen oder privaten Straßenverkehr, das mit dessen Gefahren im ursächlichen Zusammenhang steht und einen Sachschaden am Elektroauto zur Folge hat, unabhängig davon, ob an dem Unfall ein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist oder nicht.
b. Bei jedem Unfall ist der Nutzer verpflichtet:
- sofort die Polizei zu verständigen und an der Unfallstelle bis zum Eintreffen der benachrichtigten Polizei zu verbleiben,
- Namen und Anschrift aller beteiligten Personen, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Versicherungen der Beteiligten, sowie Namen und Anschriften aller Zeugen festzuhalten und
- einen vollständigen Schadensbericht (Schilderung des Unfallortes einschließlich Skizze, der Unfallzeit und des Unfallhergangs) unverzüglich nach Rückgabe des Elektroautos zu erstellen und der Anbieterin zu übergeben.
c. Der Nutzer ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich Schuldanerkenntnisse zu erteilen oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder gar Zahlungen einer Regulierung des Schadensfalls durch die für das Elektroauto abgeschlossenen Haftpflichtversicherung vorzugreifen.
d. Der Nutzer ist verpflichtet, die Anbieterin sofort telefonisch, notfalls per E-Mail, von einem Unfall zu verständigen.
H. Haftung des Nutzers
1. Der Nutzer haftet grundsätzlich für alle Schäden, Betriebsstörungen und Unfallschäden am Elektroauto, für die kein Dritter schadenersatzpflichtig ist.
2. Das Elektroauto wurde von der Anbieterin versichert. Neben der Haftpflichtversicherung existiert eine Teil- und Vollkaskoversicherung mit Vereinbarung einer Selbstbeteiligung. Fällt bei Regulierung des Schadensfalls über die Versicherung die mit der Versicherungsgesellschaft vereinbarte Selbstbeteiligung an, haftet der Nutzer in Höhe der zu zahlenden Selbstbeteiligung und hält die Anbieterin davon frei. Die Anbieterin ist berechtigt, die Selbstbeteiligung beim Nutzer per Lastschrift einzuziehen.
3. Der Nutzer haftet unbeschränkt bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder Verletzungen dieser AGB. Im Falle einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung oder Pflichtverletzung ist die Anbieterin berechtigt, den Nutzer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, wobei sich das Maß der Haftung analog § 81 Abs. 2 VVG bestimmt.
4. Der Nutzer haftet unbeschränkt im Übrigen auch:
- bei Führen des Elektroautos durch den Nutzer schon bei geringster Alkohol- und/oder Drogenbeeinflussung,
- wenn der Nutzer das Elektroauto an einen Fahrer übergibt, der nicht im Besitz einer für das Elektroauto gültigen Fahrerlaubnis ist,
- wenn das Elektroauto verkehrswidrig für sportliche Wettkämpfe, für motorsportliche Veranstaltungen, Fahrzeugtests, Fahrsicherheitstrainings, zur Beförderung von Gefahrgut, außerhalb befestigter Straßen und Wege oder zur Begehung einer Straftat genutzt wurde,
- ab ungenehmigter Überschreitung der vereinbarten Leihzeit,
- bei nicht genehmigten Auslandsfahrten mit dem Elektroauto.
5. Überlässt der Nutzer das Elektroauto an einen nicht berechtigten Fahrer, so haften der Nutzer und der Fahrer im Falle einer Beschädigung des Elektroautos und/oder dessen Zubehörs als Gesamtschuldner unbeschränkt.
6. Umfang des zu leistenden Schadensersatzes:
Die Schadensersatzpflicht erstreckt sich auf die Reparaturkosten zzgl. einer eventuellen Wertminderung oder bei einem Totalschaden des Elektroautos auf den Wiederbeschaffungswert des Elektroautos abzgl. des Restwertes.
7. Darüber hinaus ist die Anbieterin berechtigt, angefallene Abschleppkosten, Kosten für Bergung und Rückführung, Sachverständigengebühren und etwaige weitere Mehrkosten als Schadensersatz geltend zu machen.
8. Für die Schadensbearbeitung ist die Anbieterin berechtigt, dem Nutzer die tatsächlich entstandenen Kosten, mindestens aber eine Pauschale in Höhe von 250,00 EUR in Rechnung zu stellen.
I. Haftung der Anbieterin
1. Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Elektroautos ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dieses gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vereinbarungspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Der Nutzer entbindet die Anbieterin ausdrücklich von jeglicher Haftung für Schäden oder Verluste an bzw. von Gegenständen, die mit dem Elektroauto befördert oder in diesem zurückgelassen wurden.
J. Datenschutz
1. Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und aller sonstigen anwendbaren Datenschutzgesetze.
2. Im Rahmen der Leihe ist die Anbieterin berechtigt, die personenbezogenen Daten des Nutzers und berechtigten Fahrers zu erheben und zu verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit b), c) DSGVO), um:
- die Registrierungen, die Reservierungen, die Leihverträge und Zahlungen zu verwalten,
- Ordnungswidrigkeiten zu bearbeiten, die mit dem Elektroauto während der Leihzeit begangen wurden.
3. Das Elektrofahrzeug ist serienmäßig mit Informations- und Kommunikationssystemen wie z.B. Navigationsgeräten, Mobiltelefonsystemen, GPS-Ortungssystemen und On-Board-Diagnose-Systemen sowie Systemen zur Erfassung von technischen Fahrzeuginformationen, wie z.B. Ladestand, Kilometerstand oder Geschwindigkeit ausgerüstet („Telematik”). Das Löschen von personenbezogenen Daten, die der Nutzer oder Fahrer während der Leihzeit selbst in Fahrzeugsystemen gespeichert hat, liegt in seiner Verantwortung. Anweisungen für das Zurücksetzen der Systeme auf die Werkseinstellungen können dem Benutzerhandbuch entnommen werden, welches sich im Fahrzeug befindet.
4. Die Anbieterin nutzt einzelne Telematik-Daten für die Wartung und Pflege sowie Organisation des Elektroautos sowie bei strafrechtlich relevantem Verhalten am Elektroauto, z.B. bei Diebstahl, Unterschlagung, Gebrauchsanmaßung oder bei vertragswidriger Nutzung. Die Verarbeitung dieser Daten liegt im berechtigten Interesse der Anbieterin (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f), c) DSGV), nämlich zum Schutz und der Eigentumssicherung am Elektroauto sowie zum Schutz unserer vertraglichen und außervertraglichen Rechte.
5. Die Anbieterin speichert personenbezogene Daten nur solange dies zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist. Empfänger der erhobenen personenbezogenen Daten sind neben der Anbieterin auch Behörden, z.B. im Falle von Ordnungswidrigkeitsverfahren.
6. Der Nutzer und die berechtigten Fahrer können von der Anbieterin Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und deren Herkunft verlangen. Zusätzlich besteht ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der personenbezogenen Daten.
K. Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Leihvertrag oder diesen AGB ist Buchholz in der Nordheide.
3. Die Anbieterin ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle teilzunehmen.
4. Sollte eine Bestimmung des Leihvertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bleiben.
Kontakt
Sollte es etwas geben, von dem du als (potenzieller) Nutzer glaubst, dass die Anbieterin es wissen sollte (Probleme bei der Registrierung oder Leihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen o.ä.), dann schreib uns eine E-Mail. Denn wir wollen das „E-Carsharing für Buchholz“ weiter verbessern und deine Erfahrungen damit so positiv wie möglich gestalten.
Kontakt: carsharing@buchholzzero.de