Chronologie

Planskizze für Alternativ-Standort „Up de hoge Luft“

Wie es zur Entscheidung des Rates der Stadt Buchholz i.d.N. über den neuen Feuerwehrstandort in Holm-Seppensen kam, wirft bei uns einige Fragen auf. Diese Fortsetzungsgeschichte wurde daher im Folgenden einmal chronologisch niedergeschrieben.


19.06.2020 – Beschlussvorlage zur Umsetzung Feuerwehrbedarfsplan – Standortkonzept

Darin u.a. der Beschlussvorschlag:

Die Stadt Buchholz i.d.N. errichtet ein neues Feuerwehrgerätehaus im Norden von Holm-Seppensen. Ein geeignetes Grundstück wird für das Bauvorhaben durch die Verwaltung in 2021 erworben. Nach Ankauf des Grundstücks wird das Bauleitplanverfahren eingeleitet. Der zeitliche Ablauf des Bauvorhabens wird in 2021 festgelegt.

Ratsdrucksache DS 16-21/0270.005 (19,8 MB)

Entsprechend vom Rat der Stadt Buchholz i.d.N. am 23.09.2020 beschlossen (31 Pro, 0 Contra, 1 Enthaltung).


Sept. 2020 – Gespräch Stadtverwaltung mit Eigentümern des Grundstücks „Up de hoge Luft“

Bei dem ersten Gespräch in der Stadtverwaltung im September 2020 habe diese [die Erbengemeinschaft] ein Angebot für ein Teilstück des Grundstückes „Up de Hoge Luft“ abgegeben. „In diesem ersten Gespräch haben wir zum Ausdruck gebracht, dass wir der Feuerwehr sehr gerne das Grundstück zur Verfügung stellen, da wir die Arbeit der Feuerwehr sehr schätzen“, betonen die Mitglieder der Erbengemeinschaft. Man habe um Prüfung einiger Fragen für das Restgrundstück gebeten. Das Grundstück sei laut der Stadt Buchholz optimal gelegen. Ein zur Verfügung gestellter Lageplan sah eine Ausfahrt der Feuerwehrfahrzeuge etwa auf Höhe der jetzigen Zufahrt zum Bowlingcenter vor, nicht auf die Straße „Up de Hoge Luft“. Man sei davon ausgegangen, dass es vor Anfrage eine Eignungsprüfung gab. Nach dem ersten Gespräch im September 2020 habe sich die Stadt trotz mehrerer Nachfragen aber nie wieder mit der Erbengemeinschaft in Verbindung gesetzt.

Bericht im Nordheide Wochenblatt vom 04.10.2023 (2 MB)

Juni 2021 – Eigentümer des Grundstücks „Up de hoge Luft“ akzeptieren Kaufbedingungen der Stadt Buchholz i.d.N.

Im Juni 2021 habe die Stadt bei einem von der Erbengemeinschaft initiierten Gespräch mitgeteilt, dass für die Feuerwehr das gegenüberliegende Grundstück [Am Schoolsolt] ins Auge gefasst werde: „Erst bei diesem Telefonat erhielten wir überhaupt die Gelegenheit, auf die Anfrage der Stadt noch einmal zu reagieren.“ Man habe der Stadt zur Kenntnis gegeben, dass man weiterhin sehr gerne bereit sei, der Feuerwehr das Grundstück zur Verfügung zu stellen und das Teilgrundstück zu dem von der Stadt aufgerufenen Preis abgeben wolle. Zu diesem Zeitpunkt sei eine endgültige Entscheidung für das andere Grundstück am Tostedter Weg nach Aussage der Stadt noch nicht endgültig gefallen.“

Bericht im Nordheide Wochenblatt vom 04.10.2023 (2 MB)

17.01.2022 – Anfrage der Buchholzer Liste zur Standortwahl

In der Anfrage werden u.a. folgende Fragen gestellt und durch die Stadtverwaltung am 10.03.2022 beantwortet:

4. a) Wurde konkret die Fläche an der Straße „Up de Hoge Luft/Ecke Buchholzer Landstraße“ in die Prüfungen einbezogen? (Siehe Lageplan, Fläche A)

Antwort:
Ja, siehe Antwort 1.

b)  Gab es gegenüber den Eigentümer:innen lnteressensbekundungen der Stadt Buchholz hinsichtlich eines Ankaufs dieser Fläche? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

c)  Wenn es keine lnteressensbekundung gab, warum nicht?

Antwort:
Die Fläche wurde insbesondere aufgrund der Stellungnahme der Feuerwehr und aus planerischen Gründen als ungeeignet bewertet, daher ist eine Interessenbekundung ohne Belang.

Ratsdrucksache DS 21-26/0105 (1 MB)

Zur Einordnung: Genau diese Feuerwehr-Stellungnahme wird aber nicht vorgelegt!


09.03.2022Standortentscheidung für neue Feuerwache der Ortswehr Holm

Die Stadtverwaltung stellt folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt Buchholz i.d.N. möge beschließen:

Die auf der Grundlage der Standortkonzeption des Feuerwehrbedarfsplans neu zu errichtende Feuerwache der Ortswehr Holm wird auf dem […] städtischen Grundstück in Holm-Seppensen, Am Schoolsolt – Ecke Buchholzer Landstra- ße/Tostedter Weg – errichtet.

Ratsdrucksache DS 21-26/0083 (3 MB)

In der Antragsbegründung heißt es u.a.:

Aus Sicht der Feuerwehr ist dies der am besten geeignete Standort […] Es steht kein anderes Grundstück zur Verfügung, das die Kriterien erfüllt.

Ratsdrucksache DS 21-26/0083 (3 MB)

Eine Stellungnahme der Feuerwehr, aus dem ein Standortvergleich hervorgeht, wird nach wie vor nicht vorgelegt.


18.03.2022 – Ergänzende Informationen zur Standortentscheidung für eine neue Feuerwache der Ortswehr Holm

Drei (!) Tage vor der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Ordnung, Feuerschutz und Kommunalbetrieb (BOFK) wurden folgende weitergehende Informationen zur Kenntnis gegeben:

Im Rahmen der Suche nach geeigneten Flächen wurden unter Berücksichtigung der erforderlichen Standortbedingungen des Feuerwehrbedarfsplanes (Erreichbarkeit für die Ortsfeuerwehr innerhalb von acht Minuten und Berücksichtigung der Versorgungslücken Richtung Innenstadt) vier Flächen näher betrachtet.

Eine Fläche befindet sich östlich der „Buchholzer Landstraße/ Ecke Up de Hoge Luft“, die zweite Fläche nördlich an das Grundstück des Sportplatzes angrenzend. Eine dritte Fläche liegt am Eidigweg. Die vierte Fläche befindet sich „Am Schoolsolt“ im Bereich „Tostedter Weg/ Ecke Buchholzer Landstraße“.

Ratsdrucksache DS 21-26/0083.001 (0,1 MB)

Anschließend werden in der Ratsdrucksache drei Ausschlussgründe für einen Standort „Up de hoge Luft“ benannt:

  1. Fläche liegt außerhalb Bebauungszusammenhang

Kritik: Argument nicht haltbar. Fläche liegt in Baulücke zwischen Sportplatz und Bowling-Center. Außerdem wurde der Feuerwehrneubau in Sprötze im Außenbereich ohne Bebauungszusammenhang erstellt.

2. Liegt in einem sog. Vorranggebiet mit „Freiraumfunktionen – kleinteilig“, vgl. Regionaler Raumordnungsplan 2025 (RROP), das von einer Bebauung freizuhalten ist und daher im Grundsatz nicht für den Bau einer Feuerwache geeignet ist.

Kritik: Argument nicht haltbar. Für den Sportplatz galt seinerzeit dasselbe. Für ihn gab es eine Ausnahmeregelung, die auch am Standort „Up de hoge Luft“ über ein sog. Zielabweichungsverfahren möglich wäre.

3. Bei Ausfahrt schlechte Einsehbarkeit auf Kreisstraße

Gegen das Grundstück „Buchholzer Landstraße/Up de Hoge Luft“ spricht zusätzlich ein für die Feuerwehr maßgeblicher Sicherheitsaspekt: Die Ausfahrt für Einsatzfahrzeuge läge in einer „Innenkurve“ zur Buchholzer Landstraße mit entsprechend eingeschränkter Einsehbarkeit in die stark befahrene Kreisstraße.

Ratsdrucksache DS 21-26/0083.001 (0,1 MB)

Kritik: Argument nicht haltbar. Eine Ausfahrt über eine eigene nördliche Ausfahrt auf die Kreisstraße wäre problemlos möglich (siehe Skizze). Den Verkehr auf der Kreisstraße könnte man im Einsatzfall zusätzlich, so wie in anderen Kommunen auch, über eine Ampelsteuerung regeln.

Die Eigentümer des Grundstücks „Up de hoge Luft“ sagen dazu:

Das Grundstück sei laut der Stadt Buchholz optimal gelegen. Ein zur Verfügung gestellter Lageplan sah eine Ausfahrt der Feuerwehrfahrzeuge etwa auf Höhe der jetzigen Zufahrt zum Bowlingcenter vor, nicht auf die Straße „Up de Hoge Luft“. Man sei davon ausgegangen, dass es vor Anfrage eine Eignungsprüfung gab.

Bericht im Nordheide Wochenblatt vom 04.10.2023 (2 MB)

Die Stadverwaltung kommt daraufhin zur folgenden Schlussfolgerung:

Das vierte Grundstück, jetzt als Standort vorgeschlagene Fläche „Am Schoolsolt – Ecke Buchholzer Landstraße/ Tostedter Weg“, verbleibt als einziges Grundstück, das alle notwendigen Kriterien erfüllt.

Ratsdrucksache DS 21-26/0083.001 (0,6 MB)

Kritik: Diese Schlussfolgerung und die darauf basierte Empfehlung des Standorts „Am Schoolsolt“ basiert unseres Erachtens auf einem nicht sachgerechten und nicht angemessenen Standortvergleich der Standortalternativen „Am Schoolsolt“ und „Up de hoge Luft“. Es fehlt z. B. eine Betrachtung der verkehrlichen Belange der stark frequentierten Einmündung des Tostedter Wegs. Bei Veranstaltungen auf dem Sportplatz ist diese oftmals zusätzlich stark beansprucht und ggf. auch zugeparkt. Auf dieser Straßenseite befinden sich zudem der Fuß- und Radweg, der auch von Schüler:innen als Schulweg genutzt wird. Diese Konfliktsituationen sind unseres Erachtens nicht ausreichend bewertet und abgewogen worden. Die ökologischen Schäden der Vernichtung einer alten Streuobstwiese und eines artenreichen Mischwaldes sind in Zeiten der existenziellen Krisen des Artensterben und der Klimaerhitzung unseres Erachtens ebenfalls nicht ausreichend gewürdigt worden. Vgl. unseren Flyer „Feuerwehrneubau auf der Streuobstwiese – (K)ein guter Plan?!“.

Vor diesem Hintergrund wirkt die Standortempfehlung der Stadtverwaltung zu Gunsten der Fläche „Am Schoolsolt“ stark konstruiert.


21.03.2022 – Beratung im Ausschuss BOFK (inkl. Ortsrat Holm-Seppensen)

Bgm. Röhse informiert über die untersuchten Grundstücke Buskehre Ortsausgang Holm-Seppensen, Eidigweg, Grundstück Schmetterlingspark, Up de Hoge Luft, Fläche nördlich des Tostedter Weges und klärt auf, warum diese als neue Standorte nicht geeignet seien. Die Holmer Wehr werde die zweitgrößte Wehr werden, die eine zentrale Aufgabe zur Brandbekämpfung im Süden der Stadt Buchholz und auch in Holm-Seppensen haben werde. Man brauche eine gewisse Größe und Reserve.

Weiterhin berichtet Bgm. Röhse, dass die Stadt Buchholz eine Ausgleichsfläche gekauft habe, die sich, wenn man von Seppensen Richtung in Richtung Holm-Seppensen fahre, auf der rechten Seite befinde. Diese Fläche habe man explizit als Ausgleichsfläche für die Baumaßnahme Feuerwehr Holm und weitere Ausgleichsmaßnahmen erworben. Für eine Errichtung als Feuerwehrstandort scheide diese aus, da sie zu weit nördlich liege.

Bgm. Röhse teilt mit, dass es dann noch die verbleibende Fläche Am Schoolsolt – Ecke Buchholzer Landstraße/Tostedter Weg gebe und warum diese Fläche, die am besten geeignete sei, werde nun der stellv. Stadtbrandmeister Herr Matzat erläutern.

Stv. Stadtbrandmeister Herr Matzat […] sagt, dass das Grundstück Am Schoolsolt – Ecke Buchholzer Straße/Tostedter Weg aus Sicht der Feuerwehr optimal geeignet sei. Aufgrund der Lage sei die 8-Minuten-Hilfsfrist gewährleistet. Wäre das Grundstück weiter nördlich gelegen, verliere man die Erreichbarkeit bestimmter Bereiche in der Hilfsfrist, z.B. Lindenweg, Knaupscherweg sowie die Ortschaft Holm. […]

Auszug aus dem Wortprotokoll der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Ordnung, Feuerschutz und Kommunalbetrieb vom 21.03.2022

Kritik: Belege für die Aussagen von Bürgermeister Röhse und Herrn Matzat als Vertreter der Feuerwehr gibt es nicht.

Warum hatte die Stadtverwaltung ursprünglich eine Kaufabsicht an dem angeblich ideal gelegenen Grundstück „Up de hoge Luft“, wenn dieses nicht geeignet sei?

Die Aussage von Herrn Matzat wurde inzwischen vom Büro FORPLAN korrigiert: „Allerdings kann aus beiden Varianten der Stadtteil Holm nicht fristgerecht versorgt werden“ (vgl. Schreiben von FORPLAN vom 21.03.2024).

In unserer Erinnerung hatte Herr Matzat die Fläche „Am Schoolsolt“ auch deshalb gelobt, weil es dort keine direkt benachbarte Wohnbebauung gibt. Das steht im Widerspruch zu den Planungen, auf dem Grundstück in direkter Nachbarschaft auch Wohngebäude entwickeln zu wollen. Diese Planungen werden jedoch erst ca. ein halbes Jahr später bekannt (siehe unten).

Letztendlich empfahlen die Ausschussmitglieder den Standort „Am Schollsolt“ mit 6 Pro-Stimmen, 1 Contra-Stimme und 2 Enthaltungen.


24.03.2022 – Pressemitteilung Bürgermeister Röhse

In einer E-Mail an das Hamburger Abendblatt schreibt Bürgermeister Röhse – vier Tage vor dem Grundsatzbeschluss im Rat der Stadt Buchholz i.d.N. – u.a. Folgendes:

Eine immer wieder genannte Fläche schräg gegenüber des jetzt ausgewählten Standorts, nämlich nördlich der Straße Up de Hoge Luft, befindet sich im Eigentum Dritter und steht für dieses Vorhaben nicht zur Verfügung.

Auszug aus einer E-Mail von Bürgermeister Röhse an das Hamburger Abendblatt vom 24.03.2022

28.03.2022 – Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Buchholz i.d.N. für den Feuerwehrstandort „Am Schoolsolt

Ein Änderungsantrag der Buchholzer Liste zur Prüfung des Standorts „Up de hoge Luft“ wird mehrheitlich vom Rat der Stadt Buchholz i.dN. abgelehnt (10 Pro, 20 Contra, 3 Enthaltungen).

Änderungsantrag der Buchholzer Liste

Redebeiträge der SPD, Grünen und der Buchholzer Liste

In der Folge beschließt der Rat der Stadt Buchholz i.d.N. in einem Grundsatzbeschluss, den Feuerwehrneubau auf der Fläche „Am Schoolsolt“ umzusetzen (24 Pro, 4 Contra, 5 Enthaltungen).

Kritik: Diese Entscheidung beruht nach unserer Einschätzung auf einem unsachgemäßen Standortvergleich sowie auf irreführende, falsche und fehlende entscheidungsrelevante Informationen durch die Stadtverwaltung.


06.04.2022 – E-Mail der Eigentümer „Up der hoge Luft“

In einer E-Mail der Eigentümergemeinschaft des Grundstücks „up de hoge Luft“ an die Mitglieder des Rates der Stadt Buchholz i.d.N., Mitglieder des Ortsrats und Vertreter der Feuerwehr heißt es fettgedruckt und unterstrichen:

Unser Grundstück stand für die Feuerwehr zu den von der Stadt angebotenen Konditionen zur Verfügung!

Auszug aus einer E-Mail von der Eigentümergemeinschaft des Grundstückes „Up de hoge Luft“ an die Mitglieder des Rats der Stadt Buchholz i.d.N., die Mitglieder des Ortsrats Holm-Seppensen und Vertreter der Feuerwehr vom 06.04.2022

Dieses widerspricht eklatant der Aussage von Bürgermeister Röhse in seiner E-Mail an das Hamburger Abendblatt vom 24.03.2024 (siehe oben). Die Fraktion der Buchholzer Liste nimmt diesen Widerspruch zum Anlass, einmal bei der Stadtverwaltung nachzufragen. Die Antworten sind nicht zufriedenstellend.

Vgl. Ratsdrucksache DS 21-26/0129 (0,7 MB)


20.10.2022 – Beschlussvorlage zur Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplans

Überraschend taucht nun im Planentwurf zusätzlich zum Feuerwehrgerätehaus eine „arrondierende Wohnbebauung“ mit zwei Stadtvillen und 16 Reihenhäusern auf.

Vgl. Ratsdrucksache DS 21-26/0238 (4 MB)

Kritik: Der Bau der Feuerwache ist eine „trojanisches Pferd“ für die Wohnbebauung. Dringender Wohnraumbedarf besteht in Buchholz nicht an Stadtvillen und Reihenhäusern, sondern an bezahlbaren kleinen Wohnungen in zentralen Lagen. Die Planung von Wohngebäuden in unmittelbarer Nähe der Feuerwache steht im Widerspruch zur Aussage vom stv. Stadtbrandmeister, Herrn Matzat, der den Standort „Am Schollsolt“ lobte, weil dort eben keine Wohnbebauung in direkter nachbarschaft zu verzeichnen ist (siehe oben).

In den Erläuterungen zum Plankonzept wird nun zusätzlich ein weiteres Ausschlussargument für den Standort „Up de hoge Luft“ genannt:

Unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels kommt solchen Bereichen eine erhöhte Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet und Frischluftschneise zu.

Ratsdrucksache DS 21-26/0238 (4 MB)

Kritik: Die Wald- und Streuobstfläche „Am Schoolsolt“ hat hinsichtlich Kaltluftentstehung und Frischluftschneise unserer Einschätzung nach eine viel größere Wirkung und müsste daher erhalten bleiben.

Die Buchholzer Liste stellt daraufhin einige Fragen an die Stadtverwaltung, die zur Vorbereitung auf die Beratungen im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 07.11.2022 beantwortet werden.

Vgl. Ratsdrucksche DS 21-26/0238.002 (0,9 MB)


09.11.2022 – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und Mobiltät

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität wird das Plankonzept für den Standort „Am Schoolsolt“ vorgestellt.

Der Ortsrat Holm-Seppensen befürwortete die Standortwahl mehrheitlich.

Der Änderungsantrag der Buchholzer Liste zur Aufhebung des Standortbeschlusses und für einen vertiefenden Vergleich der Standortalternativen inkl. Kostenbewertung wird abgelehnt (1 Pro, 8 Contra, 0 Enthaltungen).

Vgl. Ratsdrucksache DS 21-26/0238.004 (0,3 MB)

Der Antrag des fraktionslosen Ratsmitglieds Gudrun Eschment-Reichert auf Verzicht der Wohnbebauung und für den Erhalt der Streuobstwiese wird abgelehnt (2 Pro, 7 Contra, 0 Enthaltungen)

Vgl. Ratsdrucksache DS 21-26/0238.003 (0,5 MB)

Der Antrag der SPD-Fraktion, auf die beiden Stadtvillen zu verzichten und die Möglichkeit der Entwicklung der 16 Reihenhäuser durch die kreiseigene Wohnungsbaugesellschaft zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu prüfen, wird zugestimmt (7 Pro, 2 Contra, 0 Enthaltungen) und damit dem Verwaltungsausschuss zur finalen Beschlussfassung über die Einleitung des Planungsverfahrens empfohlen.

Vgl. Ratsdrucksache DS 21-26/0238.005 (2,2 MB)

Angepasstes Plankonzept vom 10.11.2022 (1,1 MB)

24.11.2022 – Beschluss im Verwaltungsausschuss zur Einleitung des Planungsverfahrens

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Einleitung der Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauuungsplans „Am Schoolsolt“ (10 Pro, 1 Contra, 0 Enthaltungen)

Vgl. Ratsdrucksache DS 21-26/0238.006 (5,5 MB)


Februar 2023 – Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Planungsverfahren

Lt. Aussage der Stadtverwaltung seien im Rahmen der sog. frühzeitigen Bürgerbeteiligung eine überraschend hohe Anzahl an kritischen Einwendungen eingegangen, die nun zu prüfen und abzuwägen seien. Auch von uns, siehe hier!


14.6.2023 – Antrag der Buchholzer Liste auf ergebnisoffenen Standortvergleich

Die Buchholzer Liste beantragt am 07.05.2023 erneut einen belastbaren Vergleich der beiden Standortalternativen sowie eine schriftliche Stellungnahme der Feuerwehr zur Eignung der Standortalternativen.

Vgl. Beschlussvorlage VO 21-26/0361 (0,1 MB)

Vgl. Beschlussvorlage VO 21-26/0361.001 (0,1 MB)

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität (SteUmKM) wird dieser Vergleich von der Stadtverwaltung zugesagt. Die Verwaltung wolle einen ergebnisoffenen matrixartigen Vergleich beider Flächen inkl. einer nördlichen Ausfahrt bzgl. der Fläche „Up de hoge Luft“ vorlegen, der alle im Antrag abgesprochenen Fragestellungen beantwortet.

Vgl. Protokollerklärung (0,2 MB)

Im guten Glauben auf diese Zusage hatte die Buchholzer Liste ihren Antrag zurückgezogen.

In den nachfolgenden SteUmKM-Sitzungen am 27.09.2023 und 15.11.2023 hat die Leiterin des Fachbereichs Planen, Bauen und Umwelt, die in der Ausschusssitzung am 14.06.2023 selbst anwesend war, entgegen der Erinnerung einiger Ausschussmitglieder behauptet, diese Zusage hätte die Verwaltung nie gemacht.


01.11.2023 – Antrag der Grünen auf Standortvergleich im Rahmen des laufenden Planungsverfahrens

Vgl. Beschlussvorlage VO 21-26/0462 (0,1 MB)

In ihrer Stellungnahme vom 08.11.2023 empfiehlt die Stadtverwaltung dem Antrag aus Zeit- und Kostengründen nicht zu folgen.

Vgl. Beschlussvorlage VO 21-26/0462.001 (0,2 MB)

Der Antrag wird schließlich im SteUmKM am 15.11.2023 (2 Pro, 5 Contra, 2 Enthaltungen) und im Verwaltungsausschuss am 23.11.2023 abgelehnt.

Einem Ergänzungsantrag der Buchholzer Liste, diesen Sachverhalt nicht abschließend im nicht-öffentlich tagenden Verwaltungsausschuss zu beschließen, sondern an den Rat der Stadt Buchholz i.d.N. in öffentlicherSitzung zu verweisen, wird trotz mehrheitlicher Zustimmung des SteUmKM (5 Pro, 4 Contra, 0 Enthaltungen) aus formalen Gründen nicht entsprochen.

Vgl. Beschlussvorlage VO 21-26/0462.002 (0,1 MB)


24.11./3.12.2023 – Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Leiterin des Fachbereichs Planen, Bauen und Umwelt

Das für Greenpeace in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität hinzugewählte Mitglied Herbert Maliers hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Leiterin des Fachbereichs Planen, Bauen und Umwelt wegen wahrheitswidriger Aussagen in den SteUmKM-Sitzungen am 27.09.2023 und 15.11.2023 eingereicht.

Bürgermeister Röhse lehnt die Dienstaufsichtsbeschwerde mit Schreiben vom 08.01.2024 ab und schreibt im Ablehnungsbrief u.a.: 

Fakt ist, die Verwaltung wird einen Vergleich der Standortalternativen vorlegen. Dieser Vergleich wird allerdings kein 1:1-Vergleich sein. Es wird eine unterschiedliche Tiefe in der Prüfung der einzelnen Alternativen geben, da bei einem 1:1-Vergleich eine Erweiterung bereits beauftragter gutachterlicher Untersuchungen erforderlich wäre.

Auszug aus dem Antwortschreiben von Bürgermeister Röhse an Herbert Maliers vom 08.01.2024

Damit ist offenbar klar, dass die Verwaltung keinen fairen und ergebnisoffenen Vergleich vorlegen will.

Das entspricht nicht der Zusage der Stadtverwaltung aus der SteUmKM-Sitzung vom 14.06.2023. Dort hatte die Buchholzer Liste ihren Antrag nur deshalb zurückgezogen, weil ein fairer und ergebnisoffener Standortvergleich zugesagt worden war:

Herr L. kündigt in Form einer Matrix einen umfassend aufgearbeiteten Variantenvergleich zwischen denkbaren Alternativen an. Alle Belange, die mit der Standortentscheidung zusammenhängen, werden darin bepunktet und zur Abwägung ge-genübergestellt. Daraus soll eine Gesamtabwägung und ein daraus abgeleiteter Beschlussvorschlag vorgelegt werden. Dieser Prozess wird ergebnisoffen geführt.

Auszug aus der Protokollerklärung zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 14.06.2023 (0,2 MB)

01.02.2024 – Antrag auf Stopp der Schoolsoltplanung

Im Einvernehmen mit den Buchholzer Natur- und Umweltschutzgruppierungen BUND, BuchholzZero, Greenpeace und NaturFreunde Nordheide stellt Herbert Maliers als hinzugewähltes Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt Buchholz i.d.N. möge beschließen:

Die Ratsentscheidung vom 28.03.2022 für den Feuerwehrstandort Schoolsolt wird aufgrund einer veränderten Sachlage aufgehoben und infolgedessen das Verfahren zur 21. Änderung des FNP 2020 und des Bebauungsplanes „Am Schoolsolt, 1. Änderung“ gestoppt.

Es wird zügig mit der Planung für einen Feuerwehrstandort auf der Fläche „Up de Hoge Luft“ begonnen.

Die Verwaltung stellt sicher, dass der vorhandene Wald und die Streuobstwiese am Schoolsolt aus Natur- und Klimaschutzgründen dauerhaft erhalten bleiben.

Beschlussvorlage VO 21-26/0534 (0,1 MB)

In der Stellungnahme der Verwaltung geht diese erstmalig auf unsere Argumente ein, die sich auch in der Antragsbegründung des o.g. Antrags wiederfinden. Die Antworten sprechen für sich. Sieh hier:

Vgl. Beschlussvorlage VO 21-26/0534.001 (3 MB)

Als Fazit lässt sich festhalten, dass die Stadtverwaltung offenbar in keiner Weise gewillt ist, die gefällte Standortentscheidung zu ändern. Aus einer gut unterrichteten Quelle wurde die Vermutung geäußert, da wolle wohl jemand mit dem Kopf durch die Wand politische Macht demonstrieren. Das erklärt wohl auch, warum die Stellungnahme Chefsache und Herbert Maliers verwehrt wurde, seinen Antrag in der Ausschusssitzung selbst zu begründen.


Fortsetzung folgt … nur in diesem Kino!