In Dibbersen soll am Sonnenberg ein neues Wohngebiet entstehen. Wir halten dieses Baugebiet, für das nun ein Bebauuungsplan aufgestellt werden soll, gegenüber zukünftigen Generationen nicht mehr verantwortbar.
Die von der Stadt Buchholz i.d.N. vorgelegte Planung weicht in vielerlei Hinsicht von den Vorgaben der Baugesetzgebung und der Raumordnung ab: Eine überdimensionierte Neubausiedlung mit Flächenversiegelung auf wertvollem Ackerboden am Rande einer gewachsenen Dorfstruktur ohne Aussicht auf zeitgemäße Anbindung an den ÖPNV widerspricht nicht nur ganz allgemein den Zielen von Nachhaltigkeit, sondern auch den Grundsätzen und Zielen der gesetzlich bindenden Raumordnung auf der Ebene des Landes und des Landkreises.
Erschwerend wirkt, dass die Planung am Wohnungsbedarf der Stadt Buchholz i.d.N. vorbeizielt. Nicht zusätzliche Einfamilienhäuser werden gebraucht, sondern aufgrund demografischer und gesellschaftlicher Veränderungen Wohnungen für ein oder zwei Personen in einer Stadt mit kurzen Wegen. Sofern Neubauten sich in den kommenden Jahren wirtschaftlich überhaupt lohnen – aus Klimaschutzsicht werden Sanierungen ohnehin zu Recht viel stärker gefördert als Neubauten –, sind genau solche Wohnungen innerhalb von Buchholz z.B. am Finanzamt, in den Lokgärten und den Lilienhöfen, aber erst recht auf der Rütgersfläche zu erwarten. Letztere lässt zudem ohne neuen Flächenverbrauch in Top-Lage die Errichtung von Reihenhäusern zu.
In der Gesamtabwägung gibt es für die vorgelegte Planung aus unserer Sicht keine begründete Rechtfertigung. Die Planung passt weder an den vorgesehenen Ort, noch kann sie als zeitgemäß angesehen werden. Wir legen der Stadt Buchholz i.d.N. nahe, die Planung umgehend aufzugeben.