Die Baumschule Pengel hatte vor einigen Jahren ihren Betrieb aufgegeben. Da dauerte es nicht lange, bis Investoren, unterstützt durch eine CDU-Anfrage, die Fläche als neues Gewerbegebiet ins Spiel brachten.
Diese Planung ist unter Klimaschutzgesichtspunkten eine Katastrophe. Denn bislang ist der Landschaftsraum nördlich der B 75 frei von Bebauung und in weiten Teilen durch das Landschaftsschutzgebiet geprägt. Aber nicht einmal das scheint die Planungsverantwortlichen abzuschrecken. Sie haben vorsorglich gleich noch eine mögliche klimaschädliche Erweiterung in eben diese wertvollen Flächen vorgesehen. Wer macht eigentlich noch Stadtplanung, fragen wir uns. Der Bundesgesetzgeber hat den planenden Behörden aufgegeben, einer Zersiedelung des Landschaftsraumes entgegenzuwirken und sparsam mit unbebauten Flächen umzugehen.
Buchholz will bis 2035 klimaneutral werden und dazu gehört auch eine nachhaltige Stadtentwicklung, so unsere Forderung. Auch das wichtige Thema „Erhalt der Artenvielfalt (Biodiversität)“ sollte am Übergang zum Landschaftsschutzgebiet eine besondere Rolle spielen. Nicht ohne Grund ist diese Fläche im Regionalen Raumordnungsprogramm als Vorranggebiet für Landwirtschaft festgesetzt und im zugehörigen Landschaftsrahmenplan ausdrücklich mit dem Zusatz „Freihalten von Bebauung“ gekennzeichnet. Hier liegt ein klarer Verstoß gegen alle übergeordneten Planungen vor. Warum solche Planungen dennoch den Weg zur Umsetzung finden sollen, bleibt das Geheimnis der Verantwortlichen.
Wir haben aus diesem Grund eine Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung an die Stadt Buchholz i.d.N. gesandt.
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